Wierrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung für Handwerksleistungen im Innenausbau/Trockenbau und Elektroinstallationen (B2C und B2B)
1. Rechtlicher Rahmen
1.1 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (B2C)
Fernabsatz und Verträge außerhalb von Geschäftsräumen. Bei Verträgen mit einem Verbraucher, die per Telefon, E‑Mail, Web‑Shop oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Frist beginnt bei Dienstleistungs- bzw. Werkverträgen mit Vertragsschluss; bei Kaufverträgen erst mit Erhalt der Ware. Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage
ihk.de
.

Pflicht zur Belehrung. Vor Abgabe der Bestellung muss der Verbraucher klar und verständlich über das Widerrufsrecht informiert werden
ihk.de
. Nach Vertragsschluss muss die Widerrufsbelehrung samt Muster‑Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E‑Mail oder PDF) bereitgestellt werden
ihk.de
.

Ausnahmen (§ 312g Abs. 2 BGB). Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei:

Kundenspezifisch hergestellten Waren: Waren, die nicht vorgefertigt sind und aufgrund individueller Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers hergestellt werden
it-recht-kanzlei.de
.

Waren, die untrennbar verbunden sind: Produkte, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
it-recht-kanzlei.de
.

Dringenden Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten: wenn der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen
it-recht-kanzlei.de
hwk-rhein-main.de
.

Dienstleistungen, die vollständig erbracht wurden: wenn der Verbraucher vor Vertragsschluss ausdrücklich verlangt hat, dass der Unternehmer mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert
hwk-rhein-main.de
.

Wertersatz bei vorzeitigem Beginn der Dienstleistung. Wenn der Kunde ausdrücklich verlangt, dass der Handwerker vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Arbeit beginnt, schuldet der Verbraucher Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung
internetrecht-rostock.de
. Dieser Anspruch besteht nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß informiert und der Verbraucher das vorzeitige Tätigwerden verlangt hat.

1.2 Widerrufsrecht im B2B‑Bereich
Kein gesetzliches Widerrufsrecht für Unternehmer. Bei Verträgen zwischen Unternehmern besteht kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht. Der Gesetzgeber nimmt an, dass zwei Unternehmen gleich starke Verhandlungspartner sind
e-recht24.de
. Unternehmer können jedoch ein vertragliches Widerrufsrecht vereinbaren; fehlt eine klare Einschränkung auf Verbraucher, kann ein Gericht auch Geschäftskunden ein Widerrufsrecht zugestehen
e-recht24.de
.

Praxisempfehlung: Fügen Sie der Widerrufsbelehrung einen Hinweis wie „Dieses Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher“ hinzu, um zu verhindern, dass gewerbliche Kunden ein Widerrufsrecht geltend machen
e-recht24.de
. Wenn Sie freiwillig ein Widerrufsrecht für Unternehmer anbieten, sollten Sie dessen Bedingungen (Frist, Kostenregelung, Zustand der zurückgegebenen Ware) ausdrücklich regeln.

2. Muster‑Widerrufsbelehrung für Verbraucher (B2C)
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Name des Unternehmens, ladungsfähige Anschrift, Telefonnummer, E‑Mail‑Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E‑Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das beigefügte Muster‑Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist
ihk.de
.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Dienstleistungen

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung zu zahlen. Dieser Anspruch besteht nur, wenn Sie den vorzeitigen Beginn verlangt haben und wir Sie über Ihr Widerrufsrecht und die Pflicht zum Wertersatz informiert haben
internetrecht-rostock.de
.

Hinweis auf gesetzliche Ausnahmen

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:

zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
it-recht-kanzlei.de
;

zur Lieferung von Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
it-recht-kanzlei.de
;

zur Erbringung dringender Reparatur‑ und Instandhaltungsarbeiten
it-recht-kanzlei.de
hwk-rhein-main.de
;

bei denen die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und Sie vor Vertragsschluss ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Dienstleister vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen soll und Sie Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren
hwk-rhein-main.de
.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster‑Widerrufsformular:

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An [Name, Anschrift, Faxnummer/E‑Mail]:

– Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung/den Kauf der folgenden Waren: …

– Bestellt am/erhalten am: …

– Name des Verbrauchers/der Verbraucherin: …

– Anschrift des Verbrauchers/der Verbraucherin: …

– Unterschrift des Verbrauchers/der Verbraucherin (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

3. Hinweise zur Widerrufsbelehrung für Unternehmer (B2B)
Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Es genügt daher oft, in den AGB und unterhalb der Widerrufsbelehrung einen klarstellenden Zusatz aufzunehmen, z. B.:

„Hinweis für Unternehmer: Dieses Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB haben kein Widerrufsrecht. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.“

Wenn Sie dennoch ein freiwilliges Widerrufsrecht für Geschäftskunden anbieten möchten, sollten Sie klare Bedingungen (Frist, Zustand der Waren, Rücksendekosten) formulieren und sicherstellen, dass diese Regelung nicht zu unbeabsichtigten Belastungen (z. B. Rücknahme benutzter Waren) führt
e-recht24.de
.

4. Strategische Überlegungen
Risikomanagement: Im Bau‑ und Ausbauhandwerk sind individuelle Planungen und der Einbau von Materialien häufig kundenspezifisch. Diese Leistungen fallen unter die Ausnahmen des Widerrufsrechts
it-recht-kanzlei.de
. Achten Sie darauf, die spezifischen Ausnahmetatbestände in der Belehrung zu erwähnen, um Ihr Risiko einer kostenintensiven Rückabwicklung zu minimieren.

Klarheit bei Wertersatz: Beginnen Sie Arbeiten möglichst erst nach Ablauf der 14‑tägigen Widerrufsfrist. Verlangt der Kunde einen vorzeitigen Beginn, dokumentieren Sie dessen ausdrücklichen Wunsch und die Belehrung über die Wertersatzpflicht. Ohne diese Dokumentation haben Sie keinen Wertersatzanspruch.

B2B‑Abgrenzung: Ihre Zielgruppe umfasst sowohl Privatkunden als auch Geschäftskunden. Ohne deutliche Beschränkung auf Verbraucher kann eine Widerrufsbelehrung versehentlich auch für B2B‑Verträge gelten
e-recht24.de
. Formulieren Sie daher präzise und prüfen Sie Ihre AGB auf ungewollte Rechte für Unternehmer.

Rechtsberatung: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Aufgrund der dynamischen Rechtsprechung (z. B. EuGH‑ und BGH‑Entscheidungen zum Wertersatz) sollte bei der Umsetzung der Widerrufsbelehrung fachkundiger Rat eingeholt werden.
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