Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Handwerksbetrieb für Innenausbau/Trockenbau und Elektroinstallationen
Hinweis: Die folgenden AGB sind ein Muster und müssen an die konkreten Umstände Ihres Unternehmens angepasst werden. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bitte lassen Sie den Text von einer Fachperson prüfen, insbesondere weil der gleichzeitige Einsatz gegenüber Verbrauchern und Unternehmern besondere rechtliche Anforderungen stellt.
1. Geltungsbereich
Vertragsparteien. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen [Name des Unternehmens, Geschäftsadresse, Telefon, E‑Mail] (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden. Kunden sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).
Leistungsarten. Der Auftragnehmer erbringt handwerkliche Dienstleistungen im Bereich Innenausbau, Trockenbau und Elektroinstallationen, einschließlich Planung, Lieferung und Montage von Baumaterialien und elektrischen Komponenten. Diese AGB regeln sowohl Lieferungen von Waren als auch Werk‑ und Dienstleistungen.
Vorrang individueller Vereinbarungen. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (z. B. in Angeboten oder Auftragsbestätigungen) haben Vorrang vor diesen AGB.
Geltung gegenüber Unternehmern. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen eines unternehmerischen Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Vertragsabschluss
Angebot und Annahme. Anfragen des Kunden sind unverbindlich. Auf Basis der Anfrage erstellt der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung und Preis. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist schriftlich bestätigt und der Auftragnehmer die Auftragsbestätigung übersendet oder mit der Ausführung beginnt.
Bestellungen im Fernabsatz. Bei Bestellungen per Telefon, E‑Mail oder über Online‑Formulare erhält der Kunde eine elektronische Bestätigung des Auftragseingangs. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistung zustande.
Vertragssprache. Vertragssprache ist Deutsch.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Verpackungs‑, Liefer‑ und Entsorgungskosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Abschlagszahlungen. Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, sind nach Auftragsbestätigung 30 % der Auftragssumme als Anzahlung fällig. Weitere Abschlagsrechnungen können entsprechend dem Leistungsfortschritt gestellt werden (z. B. weitere 40 % bei Materiallieferung, Restbetrag nach Abnahme).
Fälligkeit. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Zurückbehaltungsrecht. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Waren und eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Gegenüber Unternehmern gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt; der Unternehmerkunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern, tritt aber die daraus resultierenden Forderungen bereits jetzt sicherungshalber an den Auftragnehmer ab.
4. Leistungen, Lieferung und Abnahme
Leistungsumfang. Der Auftragnehmer schuldet die im Angebot bezeichneten handwerklichen Leistungen. Zeichnungen, Maßangaben und technische Beschreibungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Lieferfristen. Liefer‑ und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. Im Falle unvorhersehbarer Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Lieferverzögerungen von Zulieferern, höhere Gewalt), verlängern sich verbindliche Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.
Gefahrübergang. Bei Lieferungen an Verbraucher geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware auf den Kunden über. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur oder bei Abholung mit Bereitstellung über.
Abnahme. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt wird. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, gilt die Leistung nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als abgenommen; bei Ingebrauchnahme ohne förmliche Abnahme gilt sie nach sechs Werktagen als abgenommen.
Kündigung durch den Kunden. Kündigt der Kunde den Vertrag vor Fertigstellung, hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten, die Kosten für bestellte und bereits beschaffte Materialien sowie den entgangenen Gewinn zu erstatten.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Baustellenzugang und Sicherheit. Der Kunde hat für angemessene Arbeitsbedingungen und Sicherheit am Montageort zu sorgen. Hierzu gehört die Bereitstellung von Strom, Wasser, Beleuchtung und ggf. Gerüsten.
Baustellenvoraussetzungen. Der Kunde stellt kostenfrei ausreichend Ablade‑ und Lagerflächen bereit und sorgt für den Schutz von vorhandenem Inventar.
Informationen und Genehmigungen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Ausführung erforderlichen Informationen (z. B. Baupläne, statische Besonderheiten, Leitungsführungen) sowie eventuell erforderliche Genehmigungen zur Verfügung zu stellen.
Folgen der Pflichtverletzung. Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer ihm nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist die erforderlichen Maßnahmen selbst vornehmen oder vornehmen lassen und die hierdurch entstehenden Kosten dem Kunden berechnen.
6. Gewährleistung und Mängelrechte
Mängelanzeige. Offensichtliche Mängel müssen Verbraucher spätestens innerhalb von zwei Wochen, Unternehmer unverzüglich nach Lieferung bzw. Abnahme schriftlich melden.
Gesetzliche Rechte. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Unternehmer behält sich der Auftragnehmer das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung vor. Mängelansprüche von Unternehmern verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme oder Lieferung.
Eingriffe des Kunden. Führt der Kunde ohne Zustimmung des Auftragnehmers Nachbesserungsarbeiten selbst aus oder lässt er sie von Dritten ausführen, entfällt die Gewährleistung für diese Arbeiten.
7. Haftung
Ausschluss. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8. Reparatur‑ und Montagebedingungen (soweit einschlägig)
Für Reparaturen und Montageleistungen gelten ergänzend die folgenden Bedingungen:
Kostenvoranschlag. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erstellt und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Kosten für nicht verwertbare Leistungen zur Erstellung des Kostenvoranschlags können berechnet werden.
Kostenüberschreitung. Ergeben sich während der Reparatur Kostensteigerungen, die den veranschlagten Preis wesentlich überschreiten oder erweisen sich weitere Mängel, informiert der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich.
Abbruch der Reparatur. Wird die Reparatur auf Kundenwunsch abgebrochen, stellt der Auftragnehmer die Sache nur gegen Erstattung der hierfür entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand.
Pfandrecht. Der Auftragnehmer hat ein gesetzliches Pfandrecht an dem zur Reparatur überlassenen Gegenstand wegen Forderungen aus dem Vertrag.
Abnahme. Die Abnahme der Reparatur-/Montageleistung richtet sich nach Abschnitt 4; die §§ 7.1 ff. gelten entsprechend.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in gesetzlich vorgesehenen Fällen ein Widerrufsrecht zu. Die Bedingungen, Fristen und Folgen des Widerrufs sind in der Widerrufsbelehrung geregelt. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
10. Online‑Streitbeilegung, Verbraucherschlichtung
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
eine Plattform zur Online‑Streitbeilegung (OS) bereit. Unsere E‑Mail‑Adresse lautet: [Ihre E‑Mail].
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand und Erfüllungsort. Gegenüber Unternehmern ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers.
Rechtswahl. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Bei Verbrauchern führt diese Rechtswahl nicht dazu, dass zwingende gesetzliche Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.
Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Strategische Hinweise zur Anpassung
B2C vs. B2B trennen: Der Mustertext hebt hervor, dass einheitliche AGB für Verbraucher und Unternehmer rechtlich heikel sein können. Überlegen Sie, separate AGB für B2C‑ und B2B‑Geschäfte zu verwenden, um unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Kundenspezifische Leistungen: Im Innenausbau und Trockenbau werden regelmäßig Materialien auf Maß gefertigt oder fest verbaut. Solche Leistungen fallen unter die gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht
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. Betonen Sie dies in der Widerrufsbelehrung.
Wertersatz und Beginn der Arbeiten: Dokumentieren Sie den Wunsch des Kunden, mit den Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, um Ihren Anspruch auf Wertersatz zu sichern
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.
Haftung und Sicherheit: Die AGB sollten klare Haftungsregelungen enthalten, aber beachten Sie, dass Haftungsbeschränkungen gegenüber Verbrauchern strenger kontrolliert werden.
Wichtige Hinweise
Zweckmäßige Strukturierung: Die neue Fassung trennt klar zwischen Liefer-/Werkverträgen, enthält spezielle Mitwirkungspflichten des Kunden und regelt die Abnahme der Werkleistungen, so dass Sie im Streitfall besser abgesichert sind.
Unterscheidung B2C/B2B: Wie die Mustervorlage selbst betont, ist die gleichzeitige Verwendung einheitlicher AGB für Verbraucher und Unternehmer problematisch. Die Datei enthält Hinweise, wie Sie durch getrennte Klauseln bzw. separate AGB eine unbeabsichtigte Einräumung von Rechten für Geschäftskunden vermeiden können.
Kundenspezifische Arbeiten: Da Trockenbau und Elektroinstallationen in der Regel maßgeschneidert sind, sollten Sie in Ihrer Widerrufsbelehrung ausdrücklich auf die gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht bei kundenspezifischen Arbeiten hinweisen
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Wertersatz und Dokumentation: Beginnen Sie mit der Ausführung erst, wenn der Kunde ausdrücklich ein vorzeitiges Tätigwerden verlangt und Sie ihn über die Folgen aufgeklärt haben, um späteren Wertersatzansprüche zu sichern
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